Die Schützenbrüderschaft von - Damals bis Heute
Dass ein Verein in einem D
orf eine so lange Geschichte hat, wie die Harslebener Schützenbrüderschaft, ist wohl sehr selten. Im Jahre 1494 als Schützenbrüderschaft unter Bischof Ernst II. von Sachsen gegründet, wurde sie später „Schützencompagnie“ und im 19. Jh. „Schützengesellschaft“ genannt. Die Schützenbrüderschaft wurde von den Grundherren (Harsleben war Eigentum der Dompropstei) mit zahlreichen Privilegien und Vorrechten versehen. Bischof Heinrich Julius bestätigte und erweiterte 1594 die Privilegien, wie auch später die Prinzen von Preußen als Dompröpste dies taten.

Das Wissen über diese längst vergangenen Zeiten verdanken wir neben den alten Urkunden und Schützenbüchern auch Berichten aus dem 19.Jh. durch den Schulzen Christoph Becker und Hermann Eggert aus dem Anfang des 20. Jh.
Seit 1745 sind alle Schützenkönige dokumentiert.
Das Freischießen in Harsleben hat ebenfalls eine über 500-jährige Tradition. So heißt in einer Urkunde von 1519:
„Das jährliche Freischießen soll den Montag nach dem heiligen Pfingsten abgehalten werden...mit einer Armbrust oder einer Feuerbüchse soll nach dem Vogel geschossen werden. Der Gewinn soll in Tuch bestehen auch sollen die Schützenmeister den Schützenbrüdern Bier vortragen, da es von alters her hier so der Gebrauch war...“.
Das Schießen auf den Vogel ist bis 1612 belegt, danach wurde auch auf eine Scheibe geschossen. Auch die Preise für die Schützenkönige änderten sich von Tuch in Silberwaren (Löffel) und heute werden Pokale überreicht. Auch Bier wird heute wie damals reichlich getrunken.
Im „Schützen Privileg von 1775“ heißt es aber auch, dass „keiner sich mit dem Trunke überlade und schießuntüchtig werde, bei Strafe von 4 Goldgulden“.
Ebenso war das Schießen mit einem gezogen Lauf verboten. Bei Verstoß wurde diese Waffe einbehalten. Erst seit 1844 wird aus Büchsen mit gezogenem Lauf geschossen, was die Trefferlage stark verbesserte.

Das Freischießen in Harsleben hat ebenfalls eine über 500-jährige Tradition. So heißt in einer Urkunde von 1519:
„Das jährliche Freischießen soll den Montag nach dem heiligen Pfingsten abgehalten werden...mit einer Armbrust oder einer Feuerbüchse soll nach dem Vogel geschossen werden. Der Gewinn soll in Tuch bestehen auch sollen die Schützenmeister den Schützenbrüdern Bier vortragen, da es von alters her hier so der Gebrauch war...“.
Das Schießen auf den Vogel ist bis 1612 belegt, danach wurde auch auf eine Scheibe geschossen. Auch die Preise für die Schützenkönige änderten sich von Tuch in Silberwaren (Löffel) und heute werden Pokale überreicht. Auch Bier wird heute wie damals reichlich getrunken.
Im „Schützen Privileg von 1775“ heißt es aber auch, dass „keiner sich mit dem Trunke überlade und schießuntüchtig werde, bei Strafe von 4 Goldgulden“.
Ebenso war das Schießen mit einem gezogen Lauf verboten. Bei Verstoß wurde diese Waffe einbehalten. Erst seit 1844 wird aus Büchsen mit gezogenem Lauf geschossen, was die Trefferlage stark verbesserte.
Damals gab es in der Schützengesellschaft schwere Konflikte. Die Ursache dafür war, dass die alten Mitglieder an den längst nicht mehr gültigen Statuten aus der Zeit vor der Besetzung durch französische Truppen und der sich daraus ergebenden alten Staatsordnung festhalten wollten. Denn der Dompropst war nun nicht mehr der Grundherr über Harsleben, sondern der König von Westfalen.
1808 und 1809 war kein Freischießen, denn die Büchsen (Gewehre) mussten abgeliefert werden. Nach dem Sieg über Napoleon 1815 wurden die Aufnahmebedingungen für junge Männer gelockert, so dass alle über 20 Jahre (oder sie hatten Militärdienst geleistet) an dem Freischießen teilnehmen durften. Davor war nur zugelassen, wer eine eigene Wirtschaft und Bürgerrecht inne hatte, verheiratet war und eine eigene Büchse besaß. Das bedeutete, dass die Mitgliederzahl bis dahin sehr schwach war. Nach 1815 wuchs sie stark an und der Wille nach Erneuerungen gipfelte in der Gründung einer 2. Kompanie im Jahr 1842.
Diese schaffte sich aus eigenen Mitteln eine Kanone aus Ilsenburg, eine Trommel, eine silberne Schützenkönigs-kette und eine Fahne an.
Die Fahne mit der Jahreszahl 1842 und dem preußischen Adler wird jedes Jahr auch heute noch zum Schützenfest getragen.
Die Fahne mit der Jahreszahl 1842 und dem preußischen Adler wird jedes Jahr auch heute noch zum Schützenfest getragen.
Die Streitigkeiten zwischen der 1. und 2. Kompanie mussten im weiteren Verlauf sogar vom Landrat geschlichtet werden, denn es ging um Termine für das Freischießen, das Tanzen und natürlich auch um die Aufteilung des Freibieres und der Einnahmen aus der Schützenwiese. So kamen dann auch zwei Gendarmen und sollten Streitigkeiten beim Freischießen verhindern, es bleib aber alles ruhig und sie durften unverrichteter Dinge wieder abziehen.
Der Schulze (Bürgermeister) Christoph Becker war von 1847-1871 im Amt und er war eifriges Mitglied in beiden Kompanien. Christoph Becker trat 1818 in die Schützengesellschaft ein und konnte 1878 sein 60 jähriges Jubiläum feiern. Aus diesem Anlass schrieb er die Geschichte der Schützenbrüderschaft nieder. Er selbst verpasste das Freischießen nur ein einziges Mal, als er zum Landwehrmann in Preußen ausgebildet wurde. So trank er bei der Jubelfeier 1878 noch einmal aus dem „Willkommen“, ein Zinnkrug aus dem 17.Jh., aus welchem jedes neue Mitglied „Broihahn“ trinken musste, um als vollwertiger Schützenbruder zu gelten.
Dieser Krug ist, wie auch die alte Schützenkette von 1802, in den Wirren des 2. Weltkrieg verschollen gegangen. Nach dem 2. Weltkrieg wurde eine neue Kette von Robert Fricke gestiftet. 1997 konnte diese komplett neu gestaltet werden. Die Kette der Jugendkönige indes ist schon wieder über 100 Jahre alt, hängt ebenso voll Silber wie damals und wird auch heute mit Stolz getragen.
Während der Separation in Preußen (Flurregelung der Ackerflächen, 1850er Jahre) wurde ein Kommunikationsweg nach Groß Quenstedt angelegt. Der führte direkt zwischen altem Schießstand und heutigem Schützenplatz. Die Polizeibehörde ordnete daraufhin aus Sicherheitsgründen die Verlegung des Schießstandes an. Dagegen legten die Schützen Widerspruch ein und es kam am 22. Dezember 1857 zu einem Lokaltermin mit dem Landrat, Baron von Gustedt. Anwesend war auch Ökonomierat Förster, der die hiesige Separation leitete.
Durch den Schulzen Becker, der auch seit 1850 Schützenmeister war, wurden allerlei Urkunden und Belege vorgelegt, welche gesetzlichen Charakter besaßen, aber den Herrn Landrat nicht überzeugten. So bat er den Schulzen, seine Scheibenbüchse zu holen. Dieser sollte dann aus der Schießanstalt einen Schuss abgeben, wobei der Landrat auf dem Quenstedter Weg stand.
So geschah es und der Herr Baron sagte: „Der Schall des Schusses sei so bedeutend nicht gewesen“. Der Schießstand konnte also bleiben, wo er war. Ob der alte Christoph Becker aber die volle Pulvermenge in seine Feuerbüchse tat oder nicht, darüber hat er schriftlich nichts überliefert. Es wurden aber kleinere bauliche Veränderungen an Schießluken und Kugelfang vorgenommen, um die Sicherheit der vorbei fahrenden Fuhrwerke zu gewährleisten.

So geschah es und der Herr Baron sagte: „Der Schall des Schusses sei so bedeutend nicht gewesen“. Der Schießstand konnte also bleiben, wo er war. Ob der alte Christoph Becker aber die volle Pulvermenge in seine Feuerbüchse tat oder nicht, darüber hat er schriftlich nichts überliefert. Es wurden aber kleinere bauliche Veränderungen an Schießluken und Kugelfang vorgenommen, um die Sicherheit der vorbei fahrenden Fuhrwerke zu gewährleisten.
Ein weiteres Problem der Separation war, dass die Schützenwiese in den so genannten Thonwiesen am Mühlgraben im Osten gelegen, als Eigentum der Gemeinde galt, auch wenn diese seit Jahrhunderten den Schützenbrüdern zur Nutzung stand. Hierüber führten die Schützengesellschaft und die zuständige Kommission in Stendal einen zweijährigen Prozess vor verschiedenen Gerichten. Die Schützenwiese wurde an die Interessenten aufgeteilt. Dagegen wurde Beschwerde beim Justizminister eingelegt und auch auf Grund der alten Privilegien wurde jener Ökonomierat Förster angewiesen einen Rezess (Vergleich) anzustreben. Als Abfindung für die Wiese gab es den jetzigen Schützenplatz in Größe von 3 Morgen 6 Ruten und zusätzlich 2 Morgen 149 Ruten Ackerland für die Schützengesellschaft zur Nutznießung.
So kam es, dass vor 150 Jahren das Schützenfest erstmalig auf dem Schützenplatz stattfand. Davor wurde auf dem Hof des Schützenkruges (Gaststätte „Zu den 3 Sternen“), im oberen Stockwerk des Rathauses und im Gemeindekrug (Gaststätte „Schwarzer Adler“) gefeiert, getanzt und getrunken. Am 1. Mai 1864 kam es zur Vereinigung der beiden Kompanien, die Statuten wurden den neuen Erfordernissen angepasst. In einer Zeitungsanzeige von 1865 wurden dann auch ausdrücklich fremde Personen eingeladen, sich am Freischießen zu beteiligen. So halten es die Schützenbrüder auch bis heute.
Seit 1926 ist auf dem Schützenplatz elektrische Beleuchtung. Im alten Schützenhaus wurde 1936 ein Kleinkaliber Schießstand erbaut. Dieser wurde in der DDR auch von der GST genutzt und so konnte das Freischießen auch diese Zeit überstehen.


1994 wurde dann durch die Schützen selbst, ein neues Schützenhaus mit einer modernen 50 Meter Bahn erbaut, direkt auf dem ehrwürdigen Schützenplatz, der mit seinem fast unverwüstlichen Rasen und dem schönen Baumbestand von dem Fleiß unserer Vorfahren zeugt.
Inhalt mit freundlicher Genehmigung von Olaf Fricke, Harsleben
Inhalt mit freundlicher Genehmigung von Olaf Fricke, Harsleben